(Grafik: © Kerstin Riemer, Pixabay)
Viele Menschen wollen im Alter selbstbestimmt und in vertrauter Umgebung wohnen. Welche Wohnformen dafür infrage kommen und wie das gelingen kann, sollte man frühzeitig prüfen. Umbauen, verkaufen, vermieten, umziehen? Die Lösung ist immer individuell.
Mobilitätsprobleme und gesundheitliche Einschränkungen können das Leben in herkömmlichen Wohnungen im Alter erschweren. Laut Sozialbericht 2024 lebte nur jede sechste Person (16 Prozent) zwischen 45 und 90 Jahren in einer barrierearmen Wohnung. Dabei lebten Personen mit Wohneigentum nur etwa halb so oft barrierearm wie Personen, die zur Miete wohnten. Vor allem Einfamilien-, Reihen- oder Zweifamilienhäuser verfügen sehr häufig über steile Treppen im Haus.
Eine angepasste Wohnsituation kann die Selbstständigkeit im Alltag fördern, soziale Gemeinschaftsaktivitäten erleichtern sowie individuell angepasste Unterstützungsleistungen ermöglichen. Wer möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben möchte, sollte die Wohnung barrierefrei gestalten, Stufen und Schwellen abbauen, ausreichend Bewegungsflächen schaffen, rutschfeste Bodenbeläge verlegen und für eine gute Beleuchtung sorgen, rät die Verbraucherzentrale. Finanzielle Unterstützung beim altersgerechten Umbau bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise mit dem Kredit für einen altersgerechten Umbau. Anträge auf einen Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung werden derzeit nicht mehr angenommen.
Manchmal gibt es im fortgeschrittenen Alter gute Gründe, ein Haus zu verkaufen oder zu vermieten, sei es, weil die Immobilie zu groß und zu aufwendig in der Pflege ist oder weil die Rahmenbedingungen nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen passen. Möglicherweise erweist sich ein Umbau oder die Instandhaltung eines Gebäudes auch als zu teuer.
Ältere Menschen wünschen sich oft mehr Rückhalt durch gemeinschaftliches Wohnen. In Frage kommen dann Betreutes Wohnen, Senioren-Wohngemeinschaften, Pflege-WGs oder Seniorenresidenzen. Wie umfangreich Pflege und Betreuung angeboten werden, hängt vom jeweiligen Konzept ab. Viele Tipps zum Wohnen im Alter finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: www.serviceportal-zuhause-im-alter.de.
(Foto: © Frauke Riether, Pixabay)
Sorgen Sie für mehr Effizienz beim Heizen und sparen Sie Geld: Zu Beginn der Heizsaison sollten die Thermostate der Heizkörper überprüft werden. Nützlich sind auch ein hydraulischer Abgleich, das Entlüften des Systems und die Kontrolle des Wasserdrucks.
Damit die Heizung effizient arbeitet, müssen alle Komponenten des Heizsystems optimal aufeinander abgestimmt sein. Genau das gewährleistet der sogenannte hydraulische Abgleich. Er stellt sicher, dass die Wärme im Gebäude richtig verteilt wird. Stufe 3 am Heizkörper-Thermostat sollte den Raum auf 20 °C erwärmen. Bleibt die Temperatur darunter, ist das oft ein Zeichen dafür, dass der Heizkörper zu wenig Heizwasser erhält. In der Praxis wird dann häufig einfach das Thermostat weiter aufgedreht. Das gleicht den Mangel zwar aus, führt aber zu einem höheren Energieverbrauch und unnötig hohen Heizkosten.
Das Entlüften der Heizkörper ist eine einfache Maßnahme, um die Heizung effizienter zu machen. Gut entlüftete Heizkörper senken die Energiekosten, da Luft Wärme deutlich schlechter leitet als Wasser. Zunächst müssen Sie die Heizung und die Umwälzpumpe ausschalten. Dann entlüften Sie zuerst den Heizkörper, der sich am dichtesten an der Heizungsanlage befindet. Den passenden Entlüftungsschlüssel mit Gefäß zum Auffangen des Wassers gibt es im Baumarkt. Nach dem Entlüften muss unbedingt der Wasserdruck der Anlage überprüft werden – gegebenenfalls muss Wasser nachgefüllt werden. Der Wasserdruck lässt sich am Manometer der Heizungsanlage ablesen. Er sollte stets im grün eingefärbten Bereich liegen.
Moderne Thermostate können die Effizienz der Heizung steigern. Digitale Thermostate passen die Heizleistung automatisch an den Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner an und sorgen so jederzeit für die richtige Raumtemperatur. Im Herbst sollten der Batteriestand und die Heizprofile überprüft werden. Eventuell haben sich auch die Präsenz- und Abwesenheitszeiträume verändert.
(Foto: © Tirza Renebarg, Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2025)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen – den sogenannten Bau-Turbo. Damit erhalten Kommunen, Bauunternehmen und Bauwillige die Möglichkeit, schneller und flexibler zu bauen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort“. Damit sollen aus durchschnittlich fünf Jahren Planungszeit nur noch zwei Monate werden. Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz verlängert, um die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Baugesetzbuch zu ändern, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Der „Bau-Turbo” soll Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind: Ein bis zum 31. Dezember 2030 befristetes Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften soll erlaubt sein. Dadurch ist es möglich, durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans soll in ganzen Straßenzügen eine intensivere Wohnbebauung ermöglicht werden, beispielsweise durch Aufstockung, Anbauten oder das Bauen in der zweiten Reihe. Die Nachverdichtung wird somit einfacher. Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden zulässig sein. Mietwohnungen dürfen jedoch weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird um fünf Jahre verlängert. Außerdem soll es einfacher werden, im sogenannten Außenbereich und außerhalb eines bebauten Ortsteils neuen Wohnraum zu schaffen.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 im Bundestag abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter www.bmwsb.bund.de/wohnungsbau-turbo.
(Foto: © Vika Glitter, Pixabay)
Beim ersten New Living Expert Circle in München zeigte sich, warum Investitionen in Micro-Living zukunftsträchtig sind und was es zu beachten gibt. Dort diskutierten Expert:innen über die Potenziale von Micro-Living- und New-Living-Projekten. Aus der Zusammenarbeit zwischen Prof. Dr. Thomas Beyerle (Fakultät BWL) und der BelForm GmbH & Co. KG, die als Experten für die Bereiche Mikro-Apartments, Co-Living, Serviced Apartments und temporäres Wohnen gelten, entstand eine fundierte Analyse.
Investitionen in Micro-Living, also in kleine Apartments und kompakte Wohneinheiten mit einer Größe von 18 bis 35 Quadratmetern, erweisen sich vor allem in Krisenzeiten als nachhaltig und krisenfest. Micro-Living ist keine kurzfristige Modeerscheinung, sondern eine Antwort auf die Veränderungen unserer Zeit. Veränderte Nutzerbedürfnisse, Versingelung und die Multi-Mobilität vieler Menschen machen diese flexible Wohnform zu einer Brücke zum traditionellen Wohnungsmarkt.
Eine zentrale Strategie zur Schaffung neuer Micro-Living-Einheiten ist die Umnutzung bestehender Gebäude. Während die Preise für Büros in A-Lagen in A-Städten weiter steigen, fallen sie gleichzeitig in B- und C-Lagen, was sich in der steigenden Leerstandsquote verdeutlicht. Hotels, Büros und Kaufhäuser stehen leer, während der Wohnraummangel in größeren Städten zunimmt und die Nachfrage nach kleinen, flexiblen und kompakten Wohneinheiten steigt. Durch Konversionen können leerstehende Gewerbeimmobilien in Mikro-Apartments, Serviced Apartments, Coliving- oder Senior-Living-Einheiten umgewandelt und revitalisiert werden.
„Konversionsprojekte ermöglichen zeitgemäßes Wohnen in Bestandsgebäuden und sind ein wichtiger Schlüssel für nachhaltige Stadtentwicklung“, erläutert Prof. Dr. Thomas Beyerle von der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Bau und Immobilien.
(Foto/Grafik: © Rosy Bad Homburg Germany, Pixabay)
Eine schlechte Energieeffizienz mindert den Wert einer Immobilie, davon war in den vergangenen Monaten immer wieder die Rede. Doch stimmt das, fragt das empirica Institut. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung eine enorme Wirkung entfaltet.
Ab Mitte 2028 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen gelten als geeignete Mittel, um das Eigenheim auf einen guten Energiestandard zu bringen. Laut ImmoScout24 wirkt sich diese Ausstattung bereits jetzt positiv auf den Immobilienpreis aus.
Das Immobilienportal hat aus seinen Angebotsdaten folgende Aussagen abgeleitet: „Für ein Haus mit einer Photovoltaikanlage werden im Durchschnitt 3.644 Euro pro Quadratmeter verlangt. Das sind 20 Prozent mehr pro Quadratmeter als für ein Haus ohne, das im Durchschnitt für 3.049 Euro pro Quadratmeter angeboten wird. Häuser mit Wärmepumpe werden im Gegensatz für 4348 Euro pro Quadratmeter angeboten – ein Preis, der 43 Prozent höher ist als für Häuser ohne Wärmepumpe. Wer beides in dem Haus zusammen bringt, verlangt durchschnittlich 50 Prozent mehr“. Zu beachten sei, dass Wärmepumpen häufiger in Neubauten vorzufinden sind, die einen höheren Kaufpreis aufweisen als Objekte im Bestand.
Das empirica-Institut ist skeptisch. In letzter Zeit ist viel von Preisabschlägen für nicht energieeffiziente Immobilien zu lesen. Zwar gebe es einen solchen Abschlag, aber er werde wohl etwas überschätzt – zumindest müsse man ihn differenzierter betrachten, betont das Forschungsinstitut. Wer wissen wolle, wie sich die Energiekrise und das Heizungsgesetz auf die Bestandspreise auswirken, dürfe nicht nur auf den Abschlag für Energieeffizienz schauen.
Die empirica-Analyse zu energieeffizienzbedingten Preisauf- und -abschlägen mit dem Titel „Wird die Auswirkung der Energieeffizienz auf Preise überschätzt?“ ist online abrufbar unter www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/empi274rbjag.pdf.
Fazit: Die Wertermittlung von Immobilien ist eine Aufgabe für qualifizierte Fachleute, die alle Faktoren der Wertermittlung berücksichtigen.